Online-Erbrechner: Ihre gesetzliche Erbfolge
Auch wer ein Testament schreibt, hat nicht unbedingt freie Hand bei der Aufteilung seines Eigentums. Kinder oder ihre Nachkommen, Ehepartner und eingetragene Partner haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Über mindestens die Hälfte Ihres Vermögens können Sie aber immer frei verfügen.
Mit dem Erbrechner unserer Partner-Initiative ‘Vergissmeinnicht’ finden Sie heraus, wer derzeit Ihre gesetzlichen Erben sind, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat und über wieviel Vermögen Sie frei verfügen können.
Sie haben noch Fragen? Wir sind jederzeit für Sie da, um allfällige Wünsche und Pläne zu besprechen, natürlich völlig unverbindlich und absolut vertraulich.
- c.schorling@herzensbrücken.at
- +43 (0)660 10 44 896
Christine Schorling
Ansprechpartnerin
Testamentsangelegenheiten
Testamentsangelegenheiten
Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Thema Testament, Vermächtnis und Erbfolge von Rechtsanwältin Mag.a Maria Kirchebner.
Mit einem Testament gemeinnützig vererben
Warum kann es sinnvoll sein, über die gesetzliche Erbfolge hinaus ein Vermächtnis oder Erbe für einen guten Zweck zu hinterlassen?
Kostenlose Testamentsbroschüre
Gerne senden wir Ihnen kostenlos und unverbindlich die umfangreiche Erbrechtsbroschüre unserer Partner-Initiative ‘Vergissmeinnicht’ zu.